Sicherheitsregeln und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: 22.05.2023 (Änderungen vorbehalten.)


(Bitte in Ihrem und im Interesse Ihres Kindes diese AGB aufmerksam durchlesen und abspeichern! Verstöße können den ersatzlosen Ausschluss vom Spielschwimmen zur Folge haben.)

Die Regeln können mit SMS - Nachrichten oder emails ergänzt werden. Gesendete SMS-Nachrichten und/oder e-mails sind Bestandteil der AGB.

Änderungen werden per SMS oder mail angekündigt und gelten als akzeptiert sofern sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist wiedersprochen werden.

Ansonsten gelten die AGB zur Zeit des Beginns des jeweils laufenden Schwimmkurses. Speichern Sie diese bitte als Nachweis ab.


1. Allgemeine Sicherheitsregeln

Das Kind darf nicht mit vollem oder ganz leeren Magen in das Wasser.

Zeigen Sie Ihrem Kind, wo die Toilette ist!

Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich für einen Toilettengang beim Anleiter abmelden muss und dass nur der Anleiter die Schwimmhilfen abnimmt!

Ihr Kind darf kein Kaugummi oder ähnliches im Mund behalten!

Taucherbrillen, die die Atemwege (Nase, Mund) versperren, dürfen nicht getragen werden!

Alle Schmuckstücke (Ohrstecker, Ketten usw.) müssen vorm Schwimmen abgelegt werden!

Kinder, die schwimmhilfenbedürftig sind, dürfen keine Badeanzüge tragen!

Die Schwimmhalle darf erst nach der Aufforderung des Anleiters betreten werden!

Alle (auch die Kinder und die Zuschauer) sind verpflichtet, im Nassbereich geeignete und rutschfeste Badeschuhe zu tragen!

Während der Anwesenheit der Kind bringenden oder abholenden Person übernimmt diese die volle Aufsicht für das Kind! Der Anleiter bleibt dann aber trotzdem der primäre Ansprechpartner für das Kind!

Vergewissern Sie sich, dass der jeweilige Anleiter eine aktuelle Handynummer von der für das Kind zuständigen Kontaktperson in der Nähe hat!

Bleiben Sie solange im Schwimmbad, bis Ihr Kind sicher (Schwimmhilfen!) im Wasser ist!

Schwimmhilfen werden nur vom Anleiter angelegt und abgenommen!

Fordern Sie Ihr Kind niemals auf, Ihnen etwas zu zeigen! Verhalten Sie sich als Beobachter!

Halten Sie sich nicht vor Fenster oder Türen mit Blick in das Schwimmbad auf!

Weisen Sie die Anleiter auf Krankheiten, Behinderungen und Verletzungen der Kinder hin!

Nach einer Impfung müssen mindestens 24 Stunden ohne offensichtliche Nebenwirkungen vergangen sein, bevor das Kind beim Spielschwimmen teilnehmen darf!

Beim Verdacht der Infektion mit einer ansteckenden Krankheit darf das Kind nicht am Spielschwimmen teilnehmen!

Die Schwimmanleiter müssen auf Verletzungen, Krankheiten, Behinderungen oder eingenommene Medikamente hingewiesen werden.

Das Kind muss selbständig zur Toillette gehen und wieder zurück in die Schwimmhalle kommen können, damit einverstanden sein, dass das Spielschwimmen ohne Eltern stattfindet und alleine dableiben.

Die Eltern sollen bereits zehn Minuten vor dem Ende jeder Spielschwimmstunde wieder in die Schwimmhalle kommen.

Während mindestens ein Elternteil oder eine bringende oder abholende Person des Kindes anwesend ist, übernimmt diese ab dem Moment der Anwesenheit die volle Aufsichtspflicht für das Kind. Der Anleiter bleibt in der Zeit trotzdem der primäre Ansprechpartner für die Kinder.

Der freie Wille des Kindes ist von den Eltern und von den Anleitern immer zu respektieren!

Die Kinder dürfen andere Kinder nicht belästigen, gefährden oder stören.

Den Anweisungen des Anleiters ist Folge zu leisten.
2. Hygiene- und Umgangsvorschriften

Schwimmhalle und Umkleidebereich nur ohne Straßenschuhe betreten!

Vor dem Schwimmen mit Seife duschen!

Schmuck und Pflaster entfernen!

Im Schwimmbad und im Umkleidebereich darf nicht gegessen werden.

Außer dem Schwimmbadbereich darf nur der gekennzeichnete Wartebereich betreten werden.
Der restliche Bereich (z.B. Spielplatz, Praxisbereich usw.) ist nicht vom Spielschwimmen gepachtet worden und darf nicht betreten/benutzt werden.

Im Wartebereich sind Verschmutzungen zu vermeiden und das Rauchen ist untersagt.
Zur Zeit des Aufenthaltes sind vermeidbarer Lärm, wie z.B. laute Gespräche, Handys zu vermeiden. Die Privatsphäre der Schwimmbadbetreiber ist streng zu achten!

Das Filmen und Fotografieren sowie die Benutzung von Handys sind im Schwimmbad und in den Umkleidekabinen streng verboten!

3. Kursgebühr

Ein Spielschwimmkurs dauert 8×45 Minuten und findet einmal in der Woche zu den vereinbarten Terminen, auch in den Schulferien und an „Brückentagen“ zwischen Feier- und Arbeitstagen statt.

In den Ferien (auch an den sog. Brückentagen) findet ganz normal das Spielschwimmen statt. Nur an gesetzlichen Feiertagen UND an Heiligabend, Sylvester, Pfingst- und Ostersonntag ist kein Spielschwimmen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass es noch zusätzlich an anderen Tagen ausfallen könnte. In den Fällen würden wir per SMS bescheid geben. Ansonsten finden die übrigen Tage immer statt.

Es handelt sich beim Spielschwimmen um eine Therapieform bei der speziell Ängste und Lernschwierigkeiten abgebaut werden. Bei Bedarf können die Kinder, nach Absprache, auch Psycho-Prana-Anwendungen bekommen. Kinder, die im Laufe der Therapie die Voraussetzungen für das Seepferdchenabzeichens erfüllen, erhalten von uns einer kostenpflichtigen Seepferdchenurkunde und eines solchen Abzeichens.

Im Anschluss ist es auch noch möglich, das Seeräuberabzeichen bei uns zu erwerben und sich für die Abnahme des Jugendschwimmabzeichens „Freischwimmer“ oder „Bronze“ auszubilden.

Näheres zu den Abzeichen erfahren sie unter www.blubberschwimmen.de

Für eine Abzeichenabnahme beim Spielschwimmen wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € fällig.

Die Dauer bis ein Kind schwimmen kann hängt individuell von jedem Kind ab und ist von Kind zu Kind unterschiedlich.

Spielschwimmen verlängert sich unbefristet immer automatisch um ein weiteres vollständiges und zahlungspflichtiges Intervall, das in der Regel direkt im Anschluß an den laufenden Kurs folgt, sofern nicht eine Abmeldung bis spätestens zwei Wochen vor Ende des Schwimmkurses per e-mail an ende@spielschwimmen.de gesendet wird und von Spielschwimmen für Kinder bestätigt wurde.

Ein Zahlungsintervall kostet 180,-€ (Einzeltherapien kosten 75,- €) und muss immer bis zu drei Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn bezahlt werden. Bei Verzug werden direkt Mahngebühren (10,00 € pro Mahnung) und Verzugszinsen (5% pro angefangener Monat ab der Fälligkeit) fällig. Preiserhöhungen sind jederzeit möglich. Diese werden vor dem Start eines neuen Kurses per SMS oder mail bekannt gegeben und werden automatisch akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Pflicht widersprochen werden.

Es ist zu Beginn auch möglich, bereits angefangenen Kursen, welche nur noch an weniger als an 8 Terminen stattfinden, beizutreten. In dem Fall würde sich die Kursgebühr für diesen einen Kurs entsprechend reduzieren.

Einzelstunden (z.B. bei Kursabbruch aus Kulanz) werden mit 30 € (Einzeltherapien 75 €) pro angemeldeter Unterrichtsstunde berechnet.

Wenn das Kind zu spät abgeholt wird, ist direkt eine zusätzliche Gebühr von 30 € (Einzeltherapie 75 €) pro angefangener Unterrichtsstunde fällig.

Kinder mit Behinderungen werden bei uns, sofern sie den AGB und Sicherheitshinweisen zustimmen können, in Gruppen mit anderen Kindern integriert.

Eine Teilnahme von epilepsiegefährdeten Kindern ist ausgeschlossen.

Integrative Einzeltherapie wird zusätzlich in den üblichen Gruppen (als 7.Kind) als Schwimmtherapie angeboten und es ist eine zusätzliche Schwimmlehrklraft, die die ganze nur für das eine Kind zustädig ist, anwesend. Integrative Einzeltherapie wird mit 75 € pro 45 Minuten berechnet. Bei der Einzeltherapie muss der Kurs nicht beendet werden. Bei der Einzeltherapie gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass sich die Uhrzeiten für die Schwimmstunden auch kurzfristig möglicherweise unangekündigt verschieben (z.B. später beginnen).

Unmittelbar vor der Spielschwimmstunde muss Ihr Handy auf SMS-Nachrichten geprüft werden.

Terminausfälle und Verschiebungen werden (auch kurzfristig) per SMS-Nachricht mitgeteilt.

Eine Änderung der Handynummer muss unmittelbar schriftlich per SMS oder e-mail mitgeteilt werden.

Bei Ausfall des Schwimmanleiters wird, sofern dies dem Veranstalter möglich ist, ohne vorheriger Ankündigung, eine Vertretungskraft eingesetzt.

Wenn Spielschwimmstunden seitens des Veranstalters nicht stattfinden können, werden die ausgefallenen Stunden, sofern nicht anders per SMS angekündigt, direkt im Anschluss an des Zahlungsintervalls oder sonst (Mitteilung per SMS) an einem anderen Termin nachgeholt. Z.B. im Falle einer Pandemie kann dies auch mehrere Jahre dauern.

Sollte es dem Veranstalter aus irgendeinem Grunde nicht möglich sein, das Schwimmbad zu nutzen, kann das Spielschwimmen auch in ein anderes Schwimmbad an einem anderen Ort in Niedersachsen oder Bremen und auch zu einer anderen Zeit und an anderen Tagen verlegt werden. Ersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

Spielschwimmstunden, die seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden, entfallen ersatzlos und können auch im Krankheitsfalle, im Quarantänefall oder wegen einer sonstigen behördlichen Anordnung, nicht nachgeholt werden. Spielschwimmstunden können nicht auf andere Kinder übertragen werden. Auch bei Abbruch des Kurses wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich.

Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich zu seinem Kursvertrag eine Kursversicherung bei der „ERGO“ abzuschließen, die die Kursgebühren bei Ausfällen durch Krankheit o.ä. übernimmt, bzw. diese dem Kunden zurückerstattet. Die Gutschrift oder Rückzahlung erfolgt ausschließlich über die ERGO-Versicherung. Alle Versicherungsbedingungen entnehmen Sie im Angebot der ERGO-Versicherung oder deren AGB´s. Eine Haftung von Spielschwimmen für Kinder ist ausgeschlossen.

Der Kursbeitrag darf nur auf das Konto vom Spielschwimmen überwiesen werden. Andere sind nicht legitimiert, Kursgebühren anzunehmen!

Im Falle der Verunreinigung des Schwimmbades, der Umkleidekabinen oder des Warteraumes werden die Reinigungskosten, sowie die Folgekosten (z.B. für daraus folgende Betriebsausfälle) in Rechnung gestellt werden.

Für Schäden, die wegen Missachtung der Sicherheitshinweise und der AGB durch das Spielschwimmen entstehen können sowie für die Garderobe und parkenden Autos übernimmt der Veranstalter keine Haftung!

Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen, verstöße gegen behördliche Auflagen, wie Sie unter www.spielschwimmen.com/Hygienkonzept oder zu späte Zahlungen der Beiträge können zum sofortigen ersatzlosen Ausschluss vom Schwimmkurs führen! Die Gebühren bleiben jedoch für den vollen Kurs fällig. Das betrifft auch den Folgekurs, falls dieser Fall vor der Kündigungsfrist eintritt.

Die Teilnahmebedingungen gelten auch bereits durch das Betreten der Schwimmhalle als anerkannt!

Die eventuellen Änderungen der Sicherheitsregeln und der AGB haben auch Wirksamkeit, wenn diese per SMS oder e-mail bekannt gegeben werden und nicht innerhalb einer Woche widersprochen werden.

Die Hygieneregeln unter www.spielschwimmen.com/Hygienkonzept sind bestandteil dieser AGB und müssen unmittelbar vor jeder Unterrichtsstunde eingesehen und auf Änderungen geprüft werden.

Die erforderlichen, bei der Anmeldung angegebenen Daten werden elektronisch in einer Cloud gespeichert und werden regelmäßig, spätestens nach drei Jahren nach Beendigung des Kurses unwiderruflich gelöscht. Für den Datenschutz ist zuständig: Marco Wienhold, Postfach 1021, 26204 Hatten

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte am besten per SMS an die 0151-18999995, telefonisch an 04482-9809018 oder sonst per mail an info@spielschwimmen.de

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags.